§ 6 WHH-AV Beurteilung der Ergänzungsprüfung

WHH-AV - Wiener Heimhilfe-Anerkennungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Bei der Beurteilung der Leistungen der Anerkennungswerberin im Rahmen der Ergänzungsprüfung sind folgende Beurteilungsstufen anzuwenden:

1.

„mit Erfolg bestanden“,

2.

„nicht bestanden“.

In Kraft seit 01.03.2002 bis 31.12.9999
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