Wiener Heimhilfe-Anerkennungsverordnung (WHH-AV) Fundstelle

WHH-AV - Wiener Heimhilfe-Anerkennungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Anerkennung von nicht auf dem Wiener Heimhilfegesetz beruhenden inländischen Ausbildungen und Prüfungen (Wiener Heimhilfe-Anerkennungsverordnung – WHH-AV)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 des Wiener Heimhilfegesetzes (WHHG), LGBl. für Wien Nr. 23/1997, wird verordnet:

In Kraft seit 01.03.2002 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Wiener Heimhilfe-Anerkennungsverordnung (WHH-AV) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Wiener Heimhilfe-Anerkennungsverordnung (WHH-AV) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Wiener Heimhilfe-Anerkennungsverordnung (WHH-AV) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Wiener Heimhilfe-Anerkennungsverordnung (WHH-AV) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Wiener Heimhilfe-Anerkennungsverordnung (WHH-AV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis WHH-AV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 2 WHH-AV