Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Das Gesetz über das Berufsbild, die Aus- und Fortbildung sowie die Durchführung der Heimhilfe (Wiener Heimhilfegesetz – WHHG), LGBl. für Wien Nr. 23/1997 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 46/2004, tritt mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 11 WHEG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 WHEG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 11 WHEG