§ 78c WElWG 2005

WElWG 2005 - Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) § 2 Abs. 1 Z 84 in der Fassung des LGBl. Nr. 11/2018 tritt mit 27. Juli 2017 in Kraft.

(2) Die Änderung des § 2 Abs. 1 Z 84 in der Fassung des LGBl. Nr. 11/2018 ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach 2. März 2011 verwirklicht haben.

In Kraft seit 30.04.2019 bis 31.12.9999
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