Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.04.2025
(1)Absatz eins§ 2 Abs. 1 Z 84 in der Fassung des LGBl. Nr. 11/2018 tritt mit 27. Juli 2017 in Kraft.Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 84, in der Fassung des Landesgesetzblatt Nr. 11 aus 2018, tritt mit 27. Juli 2017 in Kraft.
(2)Absatz 2Die Änderung des § 2 Abs. 1 Z 84 in der Fassung des LGBl. Nr. 11/2018 ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach 2. März 2011 verwirklicht haben.Die Änderung des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 84, in der Fassung des Landesgesetzblatt Nr. 11 aus 2018, ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach 2. März 2011 verwirklicht haben.
In Kraft seit 30.04.2019 bis 31.12.9999
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