Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.04.2025
(1)Absatz einsDas Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt tritt das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 72/2001 außer Kraft.Das Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt tritt das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 72 aus 2001, außer Kraft.
(2)Absatz 2Der Netzverweigerungstatbestand gemäß § 32 Abs. 1 Z 3 tritt am 19. Februar 2006 außer Kraft.Der Netzverweigerungstatbestand gemäß Paragraph 32, Absatz eins, Ziffer 3, tritt am 19. Februar 2006 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 80 WElWG 2005
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 80 WElWG 2005 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 80 WElWG 2005