Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) Fundstelle

WElWG 2005 - Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 13.07.2022 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 33/2022
  3. § 0 gültig von 01.12.2018 bis 12.07.2022 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 73/2021
  4. § 0 gültig von 23.12.2014 bis 30.11.2018 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 11/2018
  5. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 22.12.2014

I. Hauptstück (Allgemeine Bestimmungen)

§ 1

Geltungsbereich und Ziele

§ 2

Begriffsbestimmungen und Verweisungen

§ 3

Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

§ 4

Grundsätze beim Betrieb von Elektrizitätsunternehmen

II. Hauptstück (Erzeugungsanlagen)

1. Abschnitt (Errichtung)

§ 5

Anlagengenehmigung

§ 6

Entfall der Anzeige- und Genehmigungspflicht

§ 6a

Anzeigepflicht

§ 7

Vereinfachtes Verfahren

§ 8

Genehmigungsverfahren

§ 9

Nachbarn

§ 10

Parteien

§ 11

Voraussetzungen für die Erteilung der elektrizitätsrechtlichen Genehmigung

§ 12

Erteilung der Genehmigung

§ 12a

Vorhersehbare Zeitpläne

2. Abschnitt (Betrieb und Auflassung)

§ 13

Betriebsgenehmigung und Probebetrieb

§ 14

Abweichungen vom Genehmigungsbescheid

§ 14a

Aufhebung oder Abänderung von vorgeschriebenen Auflagen

§ 15

Nachträgliche Vorschreibung von Auflagen

§ 16

Wiederkehrende Überprüfung

§ 17

Amtswegige Überprüfung

§ 18

Auflassung einer Erzeugungsanlage, Vorkehrungen

§ 19

Erlöschen der elektrizitätsrechtlichen Genehmigung

3. Abschnitt (Maßnahmen, Enteignung, Wechsel der Betreiberin oder des Betreibers der Erzeugungsanlage)

§ 20

Errichtung einer Erzeugungsanlage ohne vorherige Anzeige bzw. Genehmigung

§ 21

Einstweilige Sicherheitsmaßnahmen

§ 22

Vorarbeiten zur Errichtung einer Erzeugungsanlage

§ 23

Enteignung

§ 24

Umfang der Enteignung

§ 25

Enteignungsverfahren

§ 26

Wechsel der Betreiberin oder des Betreibers der Erzeugungsanlage

4. Abschnitt (Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen)

§ 27

Anwendungsbereich und Begriffe

§ 28

Allgemeine Pflichten des Betreibers

§ 28a

Mitteilungen des Betreibers

§ 28b

Sicherheitskonzept

§ 28c

Sicherheitsbericht

§ 28d

Überprüfung und Änderung von Sicherheitskonzept und Sicherheitsbericht

§ 28e

Interner Notfallplan

§ 28f

Domino-Effekt

§ 28g

Informationsverpflichtung

§ 28h

Inspektionssystem

§ 29

Pflichten der Behörde

§ 29a

Verordnungsermächtigung

III. Hauptstück (Betrieb von Netzen)

1. Abschnitt (Allgemeine Rechte und Pflichten der Netzbetreiber)

§ 30

Geregelter Netzzugang

§ 31

Netzzugang bei nicht ausreichenden Kapazitäten

§ 32

Verweigerung des Netzzugangs

§ 33

Allgemeine Netzbedingungen

§ 34

Lastprofile

§ 35

Technischer Betriebsleiter

§ 36

Aufrechterhaltung der Leistung

§ 37

Versorgung über Direktleitungen

2. Abschnitt (Betreiberinnen oder Betreiber von Verteilernetzen)

§ 38

Pflichten der Verteilernetzbetreiberinnen oder Verteilernetzbetreiber

§ 39

Recht zum Netzanschluss

§ 40

Allgemeine Anschlusspflicht

3. Abschnitt (Betreiber von Übertragungsnetzen, Regelzonen)

§ 41

Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber

§ 41a

Netzentwicklungsplan

§ 42

Einteilung der Regelzonen und Aufgaben

§ 42a

Bilanzgruppenkoordinator oder Bilanzgruppenkoordinatorin

IV. Hauptstück (Netzzugangsberechtigte)

1. Abschnitt (Netzbenutzer)

§ 43

Rechte und Pflichten der Kunden

§ 43a

Grundversorgung

§ 44

Pflichten der Stromhändlerinnen oder Stromhändler, Verbot der Belieferung von Endverbraucherinnen oder Endverbrauchern, Untersagung

§ 44a

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit elektrischer Energie

§ 45

Netzbenutzer

2. Abschnitt (Erzeuger)

§ 46

Rechte und Pflichten der Erzeuger

3. Abschnitt (KWK-Anlagen)

§ 46a

Kriterien für den Wirkungsgrad der KWK

§ 46b

Herkunftsnachweise für Strom aus hocheffizienter KWK

§ 46c

Anerkennung von Herkunftsnachweisen aus anderen Staaten

4. Abschnitt (Kleinsterzeugungsanlagen)

§ 46d

Sonderbestimmungen

V. Hauptstück (Bilanzgruppen)

1. Abschnitt (Bilanzgruppen)

§ 47

Bildung der Bilanzgruppen

§ 48

Wechsel der Bilanzgruppe, Zuweisung

2. Abschnitt (Bilanzgruppenverantwortliche)

§ 49

Aufgaben und Allgemeine Bedingungen

§ 50

Anzeige, Ausübungsvoraussetzungen

§ 51

Widerruf und Erlöschen

§ 52

Ausschreibung der Primärregelleistung

VI. Hauptstück (Ausübungsvoraussetzungen für Regelzonenführer, Verteilernetze)

1. Abschnitt (Regelzonenführer)

§ 53

Übertragungsnetze, Regelzonenführer

1. Abschnitt (Verteilernetze)

§ 54

Elektrizitätswirtschaftliche Konzession, Voraussetzungen für die Konzessionserteilung

§ 55

Besondere Konzessionsvoraussetzungen

§ 56

Verfahren zur Konzessionserteilung

§ 57

Erteilung der elektrizitätswirtschaftlichen Konzession

§ 58

Ausübung

§ 59

Geschäftsführer

§ 60

Pächter

§ 61

Fortbetriebsrechte

§ 62

Ausübung der Fortbetriebsrechte

VII. Hauptstück (Erlöschen der Berechtigung zum Netzbetrieb)

1. Abschnitt (Übertragungsnetze)

§ 63

Maßnahmen zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung

2. Abschnitt (Verteilernetze)

§ 64

Endigung der Konzession

§ 65

Entziehung der Konzession

§ 66

Maßnahmen zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung

VIII. Hauptstück (Allgemeine Bedingungen, Energieeffizienz, Behörde, Überwachungsaufgaben, Strafbestimmungen)

1. Abschnitt (Allgemeine Bedingungen)

§ 67

Verfahren zur Genehmigung

§ 68

Veröffentlichung

2. Abschnitt (Energieeffizienz)

         § 68a Datenbereitstellung und Energieeffizienzmaßnahmen

3. Abschnitt (Behörde, Auskunftspflicht, Überwachungsaufgaben, Strafbestimmungen)

§ 69

Behörde

§ 69a

Behördliche Befugnisse

§ 70

Auskunftspflicht

§ 70a

Überwachungsaufgaben

§ 71

Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 72

Strafbestimmungen

IX. Hauptstück (Fonds, Elektrizitätsbeirat, Berichtspflicht)

§ 73

Fonds

§ 74

Aufgaben des Elektrizitätsbeirates

§ 75

Berichtspflicht

X. Hauptstück (Übergangsbestimmungen, Schlussbestimmungen)

§ 76

Gemeinschaftsrecht

§ 77

Übergangsbestimmungen

§ 78

Übergangsbestimmungen

§ 78a

Übergangsbestimmungen

§ 78b

Übergangsbestimmungen

§ 79

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 80

Schlussbestimmungen

In Kraft seit 13.07.2022 bis 31.12.9999
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