Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist im Art. 8a Abs. 2 B-VG bestimmt und entspricht der Zeichnung des Bundeswappens in der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage 1. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist im Artikel 8 a, Absatz 2, B-VG bestimmt und entspricht der Zeichnung des Bundeswappens in der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage 1.
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