§ 4 W-PSG-ÜV Anforderung an die Überprüfung der Geräte

W-PSG-ÜV - Wiener Pflanzenschutzgeräte - Überprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Die Überprüfung der Geräte hat durch eine autorisierte Werkstätte gemäß der Prüfanleitung der Anlage 1 bzw. entsprechend EN-ISO-Norm 16122-Teil 1 bis 4:2015 (ABl. Nr. C 196 vom 12. Juni 2015) zu erfolgen.

(2) Für diese Überprüfung hat die autorisierte Werkstätte ausschließlich kalibrierte, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu verwenden.

In Kraft seit 12.11.2016 bis 31.12.9999
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