Eine Förderung kann erfolgen durch
1. | Geldleistungen (z. B. in Form von nicht rückzahlbaren Zinsen-, Annuitäten- und sonstige Kreditkostenzuschüssen, nicht rückzahlbaren Geldzuschüssen, zinsenfreie Darlehen, Direktzahlungen), | |||||||||
2. | Dienst- und Sachleistungen (z. B. in Form von Beratung, Schulung und Forschung). |
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