(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.
(2) Sind zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes GVO ausgebracht, finden auf das weitere Ausbringen die Bestimmungen dieses Gesetzes Anwendung. § 4 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bewilligung innerhalb von einem Monat nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes zu beantragen ist.
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