§ 16 W-GG 2006 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

W-GG 2006 - Wiener Gasgesetz 2006

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Kundmachung in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt tritt das Wiener Gasgesetz, LGBl. für Wien Nr. 17/1954 idF LGBl. für Wien Nr. 80/2001 außer Kraft.

(2) Gasanlagen, die den bisherigen Vorschriften entsprechen, können weiterbetrieben werden. Stellt aber der Zustand einer solchen Anlage eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen dar, so hat die Behörde oder der Verteilernetzbetreiber oder die Verteilernetzebetreiberin den weiteren Betrieb der Anlage von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig zu machen oder erforderlichenfalls zu untersagen.

(3) Auf alle zur Zeit des In-Kraft-Tretens anhängige Verfahren sind die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 16 W-GG 2006


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 16 W-GG 2006 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 16 W-GG 2006


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 16 W-GG 2006


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 16 W-GG 2006 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 15 W-GG 2006
Wiener Gasgesetz 2006 (W-GG 2006) Fundstelle