§ 40c W-BO 1994 Sonderbestimmungen für die Gehaltskürzung auf Grund eines Beschreibungsverfahrens

W-BO 1994 - Besoldungsordnung 1994

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Verfügt der Magistrat gemäß § 10 Abs. 2 der Dienstordnung 1994, dass das Gehalt des Beamten um den Betrag einer Gehaltsvorrückung zu kürzen ist, vermindert sich das Gehalt des Beamten um den Differenzbetrag zwischen dem Gehalt, das seiner besoldungsrechtlichen Stellung entspricht, und dem nächstniedrigeren – mangels eines solchen dem nächsthöheren – Gehalt seiner Verwendungsgruppe oder bei einem Beamten des Schemas II seiner Dienstklasse.

(2) Die Zeit, während der die Verfügung gemäß § 10 Abs. 2 der Dienstordnung 1994 wirksam ist, hemmt den Lauf der Fristen gemäß § 11 Abs. 2 und 3 sowie § 14. Wird das Verfahren gemäß § 10 Abs. 4 der Dienstordnung 1994 eingestellt, entfällt die Fristenhemmung. Eine Nachzahlung erfolgt jedoch nicht für die Zeit der Wirksamkeit einer Verfügung gemäß § 10 Abs. 2 der Dienstordnung 1994.

(3) Wird eine Verfügung gemäß § 10 Abs. 4 dritter Satz der Dienstordnung 1994 erlassen, erstreckt sich die Bezugskürzung gemäß § 10 Abs. 2 der Dienstordnung 1994 bis zur Rechtskraft des die Verfügung gemäß § 10 Abs. 4 dritter Satz der Dienstordnung 1994 enthaltenden Bescheides. Wird eine Verfügung gemäß § 10 Abs. 4 letzter Satz der Dienstordnung 1994 erlassen, erstreckt sich die Bezugskürzung gemäß § 10 Abs. 2 der Dienstordnung 1994 bis zum Ablauf des Monats, der dem Eintritt der Rechtskraft des die Verfügung gemäß § 10 Abs. 4 letzter Satz der Dienstordnung 1994 enthaltenden Bescheides folgt. Der Empfang im guten Glauben kann in diesen Fällen nicht eingewendet werden.

In Kraft seit 01.08.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 40c W-BO 1994


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 40c W-BO 1994 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 40c W-BO 1994


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 40c W-BO 1994


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 40c W-BO 1994 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 40b W-BO 1994
§ 40d W-BO 1994