Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verliert die Landwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung - Sechste Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung, LGBl. für Wien Nr. 42/1949, ihre Wirksamkeit.
In Kraft seit 21.07.1982 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 47 W-BGO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 47 W-BGO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 47 W-BGO