Bei Bindungen im Rahmen der Veranschlagung gemäß § 37 in Verbindung mit § 43 Abs. 3 Z 6 BHG 2013 ist im Teilheft auch ersichtlich zu machen, unter welchen vereinbarungsgemäßen Voraussetzungen diese Bindungen aufgehoben werden können. Bei Bindungen im Rahmen der Veranschlagung gemäß Paragraph 37, in Verbindung mit Paragraph 43, Absatz 3, Ziffer 6, BHG 2013 ist im Teilheft auch ersichtlich zu machen, unter welchen vereinbarungsgemäßen Voraussetzungen diese Bindungen aufgehoben werden können.
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