§ 1 VV

VV - Veranschlagungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Diese Verordnung legt ergänzende und klarstellende Regelungen zum BHG 2013 im Zusammenhang mit der Veranschlagung von Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen bei Erstellung des Bundesvoranschlagsentwurfes (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) und der Teilhefte (§ 43 BHG 2013) fest.

In Kraft seit 19.05.2012 bis 31.12.9999
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