Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Reisegebühren für Bedienstete sind in jenem Detailbudget zu veranschlagen, in deren oder dessen überwiegendem Interesse die Dienstreise oder Dienstverrichtung erfolgt.
In Kraft seit 19.05.2012 bis 31.12.9999
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