Begründung: I. 1.1. Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes römisch eins. 1.1. Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (im Folgenden: UVS) hat aus Anlass der bei ihm anhängigen Maßnahmenbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof den auf Art140 B-VG gestützten Antrag gestellt, §77 Abs5 des Bundesgesetzes über die Ausübung der Fremdenpolizei, die Ausstellung von Dokumenten für Fremde und die Erteilung von Einreisetitel (Fremdenpolizeigesetz 2005 - FP... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art129a Abs1 Z2EMRK Art13FremdenpolizeiG 2005 §46 Abs1, §77 Abs5VVG §7, §10
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags eines Unabhängigen Verwaltungssenates aufAufhebung einer Regelung des Fremdenpolizeigesetzes 2005 betreffenddie Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt zur Durchsetzung einerAbschiebung wegen Verstoßes g... mehr lesen...