Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Das Nähere über die Geschäftsabläufe im Landesarchiv ist in einer von der Landesarchivarin oder dem Landesarchivar zu erlassenden Kanzleiordnung zu regeln.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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