Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1)Absatz einsDas Vorarlberger Landesarchiv in Bregenz ist zur Sicherung und Zugänglichmachung von Archivgut des Landes und zur Beratung und Betreuung der anbietungspflichtigen Stellen, zur Information sowie zur landesgeschichtlichen Dokumentation, Wissensvermittlung und Forschung eingerichtet.
(2)Absatz 2Das Vorarlberger Landesarchiv ist eine dem Amt der Vorarlberger Landesregierung nachgeordnete Fachdienststelle.
(3)Absatz 3Das Dienstsiegel des Vorarlberger Landesarchivs hat das Landeswappen und die Bezeichnung „Vorarlberger Landesarchiv“ zu enthalten.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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