§ 7 Vbg. SLA

Vbg. SLA - Statut des Vorarlberger Landesarchivs

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die Bediensteten des Landesarchivs haben ihre vorgesetzten und nachgeordneten Organe über alle Umstände, die für deren Amtsführung wichtig sind, in Kenntnis zu setzen.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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