Die folgenden Definitionen dienen der Erstellung einer Lösungsmittelbilanz:
1.1 I (Input): Einsatz organischer Lösungsmittel in einer VOC-Anlage1.1 römisch eins (Input): Einsatz organischer Lösungsmittel in einer VOC-Anlage
1.2 O (Output): Austrag organischer Lösungsmittel aus einer VOC-Anlage
Die Art und Weise, wie die Lösungsmittelbilanz verwendet wird, hängt von der jeweiligen zu überprüfenden Anforderung ab. Neben den nachfolgenden Überprüfungen dient die Lösungsmittelbilanz ebenfalls zur Bestimmung des Lösungsmittelverbrauches, um feststellen zu können, unter welchen Abschnitt dieser Verordnung eine Betriebsanlage fällt und welche Anforderungen in Abhängigkeit vom Schwellenwert erfüllt werden müssen.
C = I/1 O/8
Parallel hiezu sind die Feststoffe, die in den im Zeitraum eines Jahres eingesetzten Beschichtungsstoffen verwendet wurden, zu bestimmen, um die jährliche Bezugsemission und die Zielemission berechnen zu können.E = F + O/1
F sind die gemäß Z 2.2 bestimmten diffusen Emissionen. Die ermittelte Emission ist dann durch die jeweiligen Produktparameter (zB bei der Schuhherstellung durch die Anzahl der im Jahr erzeugten Schuhpaare) zu dividieren und anschließend mit dem festgelegten Gesamtemissionsgrenzwert zu vergleichen.F sind die gemäß Ziffer 2 Punkt 2, bestimmten diffusen Emissionen. Die ermittelte Emission ist dann durch die jeweiligen Produktparameter (zB bei der Schuhherstellung durch die Anzahl der im Jahr erzeugten Schuhpaare) zu dividieren und anschließend mit dem festgelegten Gesamtemissionsgrenzwert zu vergleichen.F = I/1 - O/1 - O/5 - O/6 - O/7 - O/8
oder
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