Anl. 6 VAV

VAV - VOC-Anlagen-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(§ 7 Abs. 1)

Meldung von VOC-Anlagen gemäß § 7 Abs. 1

 

An die Bezirkshauptmannschaft .............................................

 

An den Magistrat der Stadt .............................................

1.

Name der Firma:

2.

Standort der VOC-Anlage:

a)

Adresse:

b)

Koordinaten (Gauß-Krüger; auf 100 m genau):

3.

VOC-Anlage:

a)

genaue Bezeichnung (zB Erzeuger, Typ):

b)

Zuordnung der VOC-Anlage (Ziffer gemäß Anhang 2 zu dieser Verordnung):

c)

IPPC-Anlage ◻ ja, ◻ nein (Zutreffendes bitte ankreuzen)

4.

Genehmigungstand der VOC-Anlage:

a)

◻ genehmigter Altbestand, ◻ Neugenehmigung, ◻ Änderung, ◻ Ausnahmegenehmigung von Bestimmungen der VAV (Zutreffendes bitte ankreuzen)

b)

genehmigt mit Bescheid vom..................., GZ.......................... der /des......................................

c)

bei Ausnahmegenehmigung von Bestimmungen der VAV:

Bescheid vom..........................................., GZ.......................... der /des......................................

Ausnahme von § ..........

kurze Beschreibung der Ausnahme:

 

 

d)

Wird ein Reduktionsplan angewendet? ◻ ja, ◻ nein (Zutreffendes bitte ankreuzen)

5.

Emissionen (bei Anwendung eines Reduktionsplans kann das Ausfüllen von a) bis c) entfallen):

a)

Welche Grenzwerte sind für die VOC-Anlage einzuhalten? (Schadstoff und Konzentration)

b)

Wie ist die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen?

◻ Einzelmessungen, ◻ kontinuierliche Messungen (Zutreffendes bitte ankreuzen)

c)

bei Einzelmessungen: in welchen Zeitabständen sind die Messungen zu wiederholen?

◻ 1-, ◻ 2-, ◻ 3-, ◻ 5-jährlich (Zutreffendes bitte ankreuzen) für ……… (Schadstoff)

◻ 1-, ◻ 2-, ◻ 3-, ◻ 5-jährlich (Zutreffendes bitte ankreuzen) für ……… (Schadstoff)

◻ 1-, ◻ 2-, ◻ 3-, ◻ 5-jährlich (Zutreffendes bitte ankreuzen) für ……… (Schadstoff)

d)

jährliche Lösungsmittelemission (kg/a) in den letzten drei Jahren (beginnend 2002 – 2004) gemäß Lösungsmittelbilanz (Anhang 4 zu dieser Verordnung)

 

Jahr

kg

2002

 

2003

 

2004

 

Gesamt

 

Die Richtigkeit dieser Angaben wird bestätigt.

 

 

 

................................................................................

..............................................................................

Ort, Datum

Firmenmäßige Zeichnung

 

In Kraft seit 01.09.2002 bis 31.12.9999
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