Anl. 6 VAV

VAV - VOC-Anlagen-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025

(§ 7 Abs. 1)(Paragraph 7, Absatz eins,)

Meldung von VOC-Anlagen gemäß § 7 Abs. 1Meldung von VOC-Anlagen gemäß Paragraph 7, Absatz eins,

An die Bezirkshauptmannschaft .............................................

An den Magistrat der Stadt .............................................
  1. 1.Ziffer einsName der Firma:
  2. 2.Ziffer 2Standort der VOC-Anlage:
  3. a)Litera aAdresse:
  4. b)Litera bKoordinaten (Gauß-Krüger; auf 100 m genau):
  5. 3.Ziffer 3VOC-Anlage:
  6. a)Litera agenaue Bezeichnung (zB Erzeuger, Typ):
  7. b)Litera bZuordnung der VOC-Anlage (Ziffer gemäß Anhang 2 zu dieser Verordnung):
  8. c)Litera cIPPC-Anlage ◻ ja, ◻ nein (Zutreffendes bitte ankreuzen)
  9. 4.Ziffer 4Genehmigungstand der VOC-Anlage:
  10. a)Litera a◻ genehmigter Altbestand, ◻ Neugenehmigung, ◻ Änderung, ◻ Ausnahmegenehmigung von Bestimmungen der VAV (Zutreffendes bitte ankreuzen)
  11. b)Litera bgenehmigt mit Bescheid vom..................., GZ.......................... der /des......................................
  12. c)Litera cbei Ausnahmegenehmigung von Bestimmungen der VAV:
Bescheid vom..........................................., GZ.......................... der /des......................................
  1. d)Litera dWird ein Reduktionsplan angewendet? ◻ ja, ◻ nein (Zutreffendes bitte ankreuzen)
  2. 5.Ziffer 5Emissionen (bei Anwendung eines Reduktionsplans kann das Ausfüllen von a) bis c) entfallen):
  3. a)Litera aWelche Grenzwerte sind für die VOC-Anlage einzuhalten? (Schadstoff und Konzentration)
  4. b)Litera bWie ist die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen?◻ Einzelmessungen, ◻ kontinuierliche Messungen (Zutreffendes bitte ankreuzen)
  5. c)Litera cbei Einzelmessungen: in welchen Zeitabständen sind die Messungen zu wiederholen?◻ 1-, ◻ 2-, ◻ 3-, ◻ 5-jährlich (Zutreffendes bitte ankreuzen) für ……… (Schadstoff)◻ 1-, ◻ 2-, ◻ 3-, ◻ 5-jährlich (Zutreffendes bitte ankreuzen) für ……… (Schadstoff)◻ 1-, ◻ 2-, ◻ 3-, ◻ 5-jährlich (Zutreffendes bitte ankreuzen) für ……… (Schadstoff)
  6. d)Litera djährliche Lösungsmittelemission (kg/a) in den letzten drei Jahren (beginnend 2002 – 2004) gemäß Lösungsmittelbilanz (Anhang 4 zu dieser Verordnung)

Jahr

kg

2002

 

2003

 

2004

 

Gesamt

 

Die Richtigkeit dieser Angaben wird bestätigt.

................................................................................

..............................................................................

Ort, Datum

Firmenmäßige Zeichnung

In Kraft seit 01.09.2002 bis 31.12.9999
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