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Die folgenden Definitionen dienen der Erstellung einer Lösungsmittelbilanz:
1.1 I (Input): Einsatz organischer Lösungsmittel in einer VOC-Anlage1.1 römisch eins (Input): Einsatz organischer Lösungsmittel in einer VOC-Anlage
1.2 O (Output): Austrag organischer Lösungsmittel aus einer VOC-Anlage
Die Art und Weise, wie die Lösungsmittelbilanz verwendet wird, hängt von der jeweiligen zu überprüfenden Anforderung ab. Neben den nachfolgenden Überprüfungen dient die Lösungsmittelbilanz ebenfalls zur Bestimmung des Lösungsmittelverbrauches, um feststellen zu können, unter welchen Abschnitt dieser Verordnung eine Betriebsanlage fällt und welche Anforderungen in Abhängigkeit vom Schwellenwert erfüllt werden müssen.
C = I/1 - O/8
E = F + O/1
F sind die gemäß Z 2.2 bestimmten diffusen Emissionen. Die ermittelte Emission ist dann durch die jeweiligen Produktparameter (zB bei der Schuhherstellung durch die Anzahl der im Jahr erzeugten Schuhpaare) zu dividieren und anschließend mit dem festgelegten Gesamtemissionsgrenzwert zu vergleichen.2.2 Bestimmung der
. Die diffusen Emissionen lassen sichermittelte Emission ist dann durch die jeweiligen Produktparameter (zB bei der Schuhherstellung durch die Anzahl der im Hinblick auf einen VergleichJahr erzeugten Schuhpaare) zu dividieren und anschließend mit den Grenzwerten für diffuse Emissionen gemäß Anhang 2dem festgelegten Gesamtemissionsgrenzwert zu dieser Verordnung nach der folgenden Beziehung berechnen:
F = I/1 - O/1 - O/5 - O/6 - O/7 - O/8
oderF = O/2 + O/3 + O/4 + O/9
Die Mengen der einzelnen Ein- oder Austräge dürfen durch Messungen bestimmt werden. Alternative gleichwertige Berechnungen dürfen durchgeführt werden.
Der Wert für diffuse Emissionen wird als Anteil am Lösungsmitteleinsatz ausgedrückt, der sich nach der folgenden Beziehung berechnet:
I = I/1 + I/2römisch eins = I/1 + I/2
Die folgenden Definitionen dienen der Erstellung einer Lösungsmittelbilanz:
1.1 I (Input): Einsatz organischer Lösungsmittel in einer VOC-Anlage1.1 römisch eins (Input): Einsatz organischer Lösungsmittel in einer VOC-Anlage
1.2 O (Output): Austrag organischer Lösungsmittel aus einer VOC-Anlage
Die Art und Weise, wie die Lösungsmittelbilanz verwendet wird, hängt von der jeweiligen zu überprüfenden Anforderung ab. Neben den nachfolgenden Überprüfungen dient die Lösungsmittelbilanz ebenfalls zur Bestimmung des Lösungsmittelverbrauches, um feststellen zu können, unter welchen Abschnitt dieser Verordnung eine Betriebsanlage fällt und welche Anforderungen in Abhängigkeit vom Schwellenwert erfüllt werden müssen.
C = I/1 - O/8
E = F + O/1
F sind die gemäß Z 2.2 bestimmten diffusen Emissionen. Die ermittelte Emission ist dann durch die jeweiligen Produktparameter (zB bei der Schuhherstellung durch die Anzahl der im Jahr erzeugten Schuhpaare) zu dividieren und anschließend mit dem festgelegten Gesamtemissionsgrenzwert zu vergleichen.2.2 Bestimmung der
. Die diffusen Emissionen lassen sichermittelte Emission ist dann durch die jeweiligen Produktparameter (zB bei der Schuhherstellung durch die Anzahl der im Hinblick auf einen VergleichJahr erzeugten Schuhpaare) zu dividieren und anschließend mit den Grenzwerten für diffuse Emissionen gemäß Anhang 2dem festgelegten Gesamtemissionsgrenzwert zu dieser Verordnung nach der folgenden Beziehung berechnen:
F = I/1 - O/1 - O/5 - O/6 - O/7 - O/8
oderF = O/2 + O/3 + O/4 + O/9
Die Mengen der einzelnen Ein- oder Austräge dürfen durch Messungen bestimmt werden. Alternative gleichwertige Berechnungen dürfen durchgeführt werden.
Der Wert für diffuse Emissionen wird als Anteil am Lösungsmitteleinsatz ausgedrückt, der sich nach der folgenden Beziehung berechnet:
I = I/1 + I/2römisch eins = I/1 + I/2