§ 22 V-TGFG

V-TGFG - Tiergesundheitsfondsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Art. LII des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, ausgenommen die Änderung betreffend den § 18, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.

(2) Die Änderung betreffend den § 18 durch LGBl.Nr. 4/2022 tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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