Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Alle aufgrund dieses Gesetzes erteilten Bewilligungen und Genehmigungen sowie deren Zurücknahme bzw. Widerruf sind der sanitären Aufsichtsbehörde und der Bundesgesundheitsagentur unverzüglich bekannt zu geben.
In Kraft seit 07.12.2005 bis 31.12.9999
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