§ 10g V-RPG

V-RPG - Raumplanungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Landesregierung hat zu überwachen, ob die Durchführung des Landesraumplanes erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat. Erforderlichenfalls ist der Landesraumplan zu ändern.

*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005

In Kraft seit 19.08.2005 bis 31.12.9999
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