Soweit der Kommanditist die bedungene Einlage geleistet hat, sind § 137 Abs. 4 und § 155 Abs. 4 auf ihn nicht anzuwenden. Soweit der Kommanditist die bedungene Einlage geleistet hat, sind Paragraph 137, Absatz 4 und Paragraph 155, Absatz 4, auf ihn nicht anzuwenden.
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