Eine Herabsetzung der Haftsumme eines Kommanditisten ist, solange sie nicht in das Firmenbuch eingetragen ist, den Gläubigern gegenüber unwirksam; Gläubiger, deren Forderungen zur Zeit der Eintragung begründet waren, brauchen die Herabsetzung nicht gegen sich gelten zu lassen.
Wenn im HRAZ eine Haftsumme von EUR 100 vermerkt ist - sind das tatsächlich 100,-- Euro oder 100.000.-- Euro?? mehr lesen...
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