Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Soweit der Kommanditist die bedungene Einlage geleistet hat, sind § 137 Abs. 4 und § 155 Abs. 4 auf ihn nicht anzuwenden. Soweit der Kommanditist die bedungene Einlage geleistet hat, sind Paragraph 137, Absatz 4 und Paragraph 155, Absatz 4, auf ihn nicht anzuwenden.
Soweit der Kommanditist die bedungene Einlage geleistet hat, sind § 137 Abs. 4 und § 155 Abs. 4 auf ihn nicht anzuwenden. Soweit der Kommanditist die bedungene Einlage geleistet hat, sind Paragraph 137, Absatz 4 und Paragraph 155, Absatz 4, auf ihn nicht anzuwenden.