Anzeige von übertragbaren Krankheiten (ÜKV) Fundstelle

ÜKV - Anzeige von übertragbaren Krankheiten

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 24. Juli 1948, betreffend die Anzeige von übertragbaren Krankheiten.
StF: BGBl. Nr. 189/1948

Änderung

BGBl. II Nr. 313/2011

BGBl. II Nr. 31/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1, Abs. (2), des § 2, Abs. (5), und des § 8, Abs. (5), des Gesetzes vom 14. April 1913, R. G. Bl. Nr. 67, betreffend die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1947, B. G. Bl. Nr. 151, wird verordnet:

Anmerkung

1. vgl. Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76/1986
2. Das Gesetz betreffend die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, RGBl. Nr. 67/1913, wurde als Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, wiederverlautbart.

In Kraft seit 18.09.1948 bis 31.12.9999
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