Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Die Anzeigenformulare werden von den Bezirksverwaltungsbehörden (Gesundheitsämtern) ausgegeben und stehen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verfügung.
In Kraft seit 27.09.2011 bis 31.12.9999
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