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§ 5 UbG (Unterbringungsgesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 5 UbG (weggefallen)
UbG - Unterbringungsgesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.11.2024
§ 5 UbG
seit 30.06.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2023 bis 31.12.9999
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(02/1948)
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Inhaltsverzeichnis UbG
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 1 UbG Schutz der Persönlichkeitsrechte
§ 2 UbG Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 3 UbG Voraussetzungen der Unterbringung
§ 4 UbG Verlangen
§ 5 UbG (weggefallen)
§ 6 UbG Aufnahmeuntersuchung, Belehrung und Verständigung
§ 7 UbG Dauer der Unterbringung auf Verlangen
§ 8 UbG Ärztliche Untersuchung und Bescheinigung
§ 9 UbG Vorführung durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
§ 10 UbG Aufnahmeuntersuchung, Belehrung und Verständigung
§ 11 UbG
§ 12 UbG Zuständigkeit des Gerichtes und Verfahren
§ 13 UbG Vertretung des Patienten
§ 14 UbG
§ 15 UbG
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4 UbG
§ 6 UbG
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