§ 11 TUIG Abgabenbefreiung

TUIG - Umweltinformationsgesetz 2005 - TUIG 2005, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen nach diesem Gesetz sind von den Landesverwaltungsabgaben befreit.

In Kraft seit 16.12.2005 bis 31.12.9999
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