Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024
Die Organe der Bundespolizei haben in den Fällen der §§ 17 Abs. 2 und 38 Abs. 1 vierter Satz als Hilfsorgane der zuständigen Behörde mitzuwirken.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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