§ 40 TNSchG 2005

TNSchG 2005 - Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024

Die Organe der Bundespolizei haben in den Fällen der §§ 17 Abs. 2 und 38 Abs. 1 vierter Satz als Hilfsorgane der zuständigen Behörde mitzuwirken.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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