§ 3 TLWO 2017 Wählbarkeit

TLWO 2017 - Landtagswahlordnung 2017 - TLWO 2017, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Zum Landtag wählbar sind österreichische Staatsbürger, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz haben, spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen.

In Kraft seit 22.08.2017 bis 31.12.9999
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