Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Unmittelbar vor dem Beginn der Stimmabgabe hat sich die Wahlbehörde davon zu überzeugen, daß die Wahlurne leer ist.
In Kraft seit 20.09.1994 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 51 TGWO 1994
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 51 TGWO 1994 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 51 TGWO 1994