§ 32 TBSG 2003 Eigener Wirkungsbereich

TBSG 2003 - Bedienstetenschutzgesetz 2003 - TBSG 2003, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die den Gemeinden und den Gemeindeverbänden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 03.09.2003 bis 31.12.9999
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