§ 84 T-StG Inkrafttreten

T-StG - Straßengesetz, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. April 1989 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 1/1951, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 60/1985, außer Kraft.

(2) Soweit in landesrechtlichen Vorschriften auf Bestimmungen des Tiroler Straßengesetzes, LGBl. Nr. 1/1951, verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes.

In Kraft seit 01.04.1989 bis 31.12.9999
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