§ 6 T-StG Einteilung der öffentlichen Straßen

T-StG - Straßengesetz, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die öffentlichen Straßen werden in folgende Straßengruppen gereiht:

1.

Landesstraßen,

2.

Gemeindestraßen,

3.

öffentliche Interessentenstraßen,

4.

öffentliche Privatstraßen.

In Kraft seit 01.04.1989 bis 31.12.9999
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