Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die öffentlichen Straßen werden in folgende Straßengruppen gereiht:
1.
Landesstraßen,
2.
Gemeindestraßen,
3.
öffentliche Interessentenstraßen,
4.
öffentliche Privatstraßen.
In Kraft seit 01.04.1989 bis 31.12.9999
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