§ 53 T-SLV

T-SLV - Tiroler Schilehrerverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Tiroler Schilehrerverordnung, LGBl. Nr. 41/1989, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 105/1991 außer Kraft.

In Kraft seit 18.10.1996 bis 31.12.9999
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