Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der 2. Abschnitt tritt mit 16. Mai 2016 in Kraft.
In Kraft seit 03.12.2015 bis 31.12.9999
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