Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/ 128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, ABl. 2009 Nr. L 309, S. 71, umgesetzt.
In Kraft seit 16.01.2013 bis 31.12.9999
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