§ 8 T-PSMV 2012

T-PSMV 2012 - Tiroler Pflanzenschutzmittelverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Bis einschließlich zum 25. November 2013 dürfen Pflanzenschutzmittel überdies von unter der Verantwortung von sachkundigen beruflichen Verwendern stehenden verlässlichen Arbeitskräften verwendet werden, wenn sie von diesen im Sinn des § 7 Abs. 1 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2006, LGBl. Nr. 5/2007, unterrichtet worden sind.

In Kraft seit 16.01.2013 bis 31.12.9999
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