Bis einschließlich zum 25. November 2013 dürfen Pflanzenschutzmittel überdies von unter der Verantwortung von sachkundigen beruflichen Verwendern stehenden verlässlichen Arbeitskräften verwendet werden, wenn sie von diesen im Sinn des § 7 Abs. 1 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2006, LGBl. Nr. 5/2007, unterrichtet worden sind.
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