Im Lagerraum und in dessen unmittelbarem Nahbereich sind verboten:
a) | das Essen und Trinken, | |||||||||
b) | das Rauchen und das Hantieren mit Feuer, | |||||||||
c) | die Durchführung von sonstigen gefährlichen Tätigkeiten wie Schweißarbeiten und | |||||||||
d) | die Aufbewahrung von leicht entzündbaren Materialien, die keine Pflanzenschutzmittel sind. |
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