§ 6 T-PSMV 2012

T-PSMV 2012 - Tiroler Pflanzenschutzmittelverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Als Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 9 Abs. 3 lit. a des Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetzes 2012, LGBl. Nr. 56, gilt der erfolgreiche Abschluss der vom Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien organisierten Ausbildung zum geprüften Greenkeeper Level 3 nach GTC Golf Course Supervisor, sofern in dieser Ausbildung jedenfalls Kenntnisse in folgenden Wissensbereichen im Ausmaß von insgesamt mindestens 30 Unterrichtsstunden vermittelt werden:

a)

Umweltschonender Umgang mit wichtigen Produkten auf Golfplätzen,

b)

gesetzliche Rahmenbedingungen im Bereich Ökologie,

c)

Untersuchung der Pflege von Golfplätzen hinsichtlich Grundwasserbelastung,

d)

Einsatz von Boden- und Pflanzenhilfsstoffen,

e)

Pflanzenschutzmittelrecht,

f)

Pflanzenschutz im Garten- und Landschaftsbau,

g)

Eigenschaften der Pflanzenschutzmittel,

h)

Anwendungstechnik – Geräteausstattung,

i)

Anwenderschutz,

j)

Lagerfähigkeit der Pflanzenschutzmittelpräparate,

k)

spezielle Pflegemaßnahmen und

l)

Reinhaltung von Oberflächengewässern.

In Kraft seit 16.01.2013 bis 31.12.9999
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