Als Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 9 Abs. 3 lit. a des Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetzes 2012, LGBl. Nr. 56, gilt der erfolgreiche Abschluss der vom Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien organisierten Ausbildung zum geprüften Greenkeeper Level 3 nach GTC Golf Course Supervisor, sofern in dieser Ausbildung jedenfalls Kenntnisse in folgenden Wissensbereichen im Ausmaß von insgesamt mindestens 30 Unterrichtsstunden vermittelt werden:
a) | Umweltschonender Umgang mit wichtigen Produkten auf Golfplätzen, | |||||||||
b) | gesetzliche Rahmenbedingungen im Bereich Ökologie, | |||||||||
c) | Untersuchung der Pflege von Golfplätzen hinsichtlich Grundwasserbelastung, | |||||||||
d) | Einsatz von Boden- und Pflanzenhilfsstoffen, | |||||||||
e) | Pflanzenschutzmittelrecht, | |||||||||
f) | Pflanzenschutz im Garten- und Landschaftsbau, | |||||||||
g) | Eigenschaften der Pflanzenschutzmittel, | |||||||||
h) | Anwendungstechnik – Geräteausstattung, | |||||||||
i) | Anwenderschutz, | |||||||||
j) | Lagerfähigkeit der Pflanzenschutzmittelpräparate, | |||||||||
k) | spezielle Pflegemaßnahmen und | |||||||||
l) | Reinhaltung von Oberflächengewässern. |
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