§ 17 T-LBG Inkrafttreten

T-LBG - Landes-Bezügegesetz 1998, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, mit 1. März 1998 in Kraft.

(2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes, soweit sie sich auf die im § 3 Abs. 1 lit. d bis h genannten Organe beziehen, treten mit dem Beginn der XIII. Gesetzgebungsperiode des Tiroler Landtages in Kraft.

In Kraft seit 01.03.1998 bis 31.12.9999
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