Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes über die Geschäftsordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 56/1976, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 77/1982, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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