Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Dieses Gesetz tritt
a)
hinsichtlich der Funktionäre der Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck mit dem Beginn ihrer Funktion nach den allgemeinen Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 1998 und
b)
hinsichtlich der Funktionäre der Landeshauptstadt Innsbruck mit 1. Juli 1998
in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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