§ 23 T-GB

T-GB - Gemeinde-Bezügegesetz 1998, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Dieses Gesetz tritt

a)

hinsichtlich der Funktionäre der Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck mit dem Beginn ihrer Funktion nach den allgemeinen Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 1998 und

b)

hinsichtlich der Funktionäre der Landeshauptstadt Innsbruck mit 1. Juli 1998

in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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