Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.04.2025
Die Tiroler Jagdkarte ist entsprechend der Anlage 1 aus widerstandsfähigem Material mit den Abmessungen von 86 x 54 mm (Scheckkartenformat) herzustellen.
In Kraft seit 01.04.2025 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 T-EDJ 2004
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 T-EDJ 2004 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 T-EDJ 2004