Art. 1 T-BOG

T-BOG - Berufsschulorganisationsgesetz 1994, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

(1) Auf Grund des Art. 41 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, wird in der Anlage das Tiroler Berufsschulorganisationsgesetz, LGBl. Nr. 51/1977, unter Berücksichtigung der durch die Gesetze LGBl. Nr. 37/1985, 6/1988, 52/1989 und 86/1994 erfolgten Änderungen wiederverlautbart.

(2) Das Tiroler Berufsschulorganisationsgesetz ist als „Tiroler Berufsschulorganisationsgesetz 1994“ zu bezeichnen.

In Kraft seit 11.10.1994 bis 31.12.9999
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